Doppelte Haushaltsführung: Alles, Was Du Wissen Musst!

by Jhon Lennon 55 views

Hey Leute! Habt ihr schon mal von der doppelten Haushaltsführung gehört? Klingt kompliziert, ist es aber gar nicht! Im Grunde geht es darum, dass ihr beruflich bedingt zwei Wohnsitze habt und dadurch natürlich auch doppelte Kosten entstehen. Diese Kosten könnt ihr unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer absetzen. In diesem Artikel erkläre ich euch ganz genau, was die doppelte Haushaltsführung ist, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie ihr die Kosten geltend machen könnt. Also, lasst uns eintauchen!

Was ist die doppelte Haushaltsführung?

Die doppelte Haushaltsführung liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer aus beruflichen Gründen einen zweiten Wohnsitz am Arbeitsort begründet, während der Hauptwohnsitz (Familienwohnsitz) außerhalb des Arbeitsortes beibehalten wird. Das bedeutet, ihr habt quasi zwei Haushalte: einen, wo eure Familie lebt und wo euer Lebensmittelpunkt ist, und einen zweiten, näher an eurem Arbeitsplatz, damit ihr nicht jeden Tag stundenlang pendeln müsst. Der Gesetzgeber hat erkannt, dass das ganz schön ins Geld gehen kann, und erlaubt es daher, bestimmte Kosten als Werbungskosten von der Steuer abzusetzen. Aber Achtung: Es gibt ein paar wichtige Regeln und Voraussetzungen, die ihr beachten müsst. Sonst klappt das mit dem Steuervorteil nicht. Die doppelte Haushaltsführung ist im Einkommensteuergesetz (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG) geregelt. Ziel dieser Regelung ist es, die finanziellen Mehraufwendungen zu kompensieren, die einem Arbeitnehmer entstehen, wenn er aus beruflichen Gründen einen doppelten Haushalt führt. Es ist also eine Art Ausgleich für die zusätzlichen Belastungen, die durch die räumliche Trennung von Familie und Lebensmittelpunkt entstehen. Die Anerkennung der doppelten Haushaltsführung setzt voraus, dass der Arbeitnehmer außerhalb des Beschäftigungsortes einen eigenen Hausstand unterhält und sich dort finanziell beteiligt. Das bedeutet, dass ihr nicht nur gemeldet sein müsst, sondern auch tatsächlich einen Beitrag zu den Kosten des Haushalts leisten müsst. Dies kann durch Mietzahlungen, Tilgung von Krediten oder Beteiligung an den laufenden Kosten geschehen. Wichtig ist, dass ihr dies auch nachweisen könnt. Bewahrt also alle Belege und Kontoauszüge sorgfältig auf. Außerdem muss der zweite Wohnsitz aus beruflichen Gründen erforderlich sein. Das ist in der Regel der Fall, wenn die Entfernung zwischen dem Hauptwohnsitz und dem Arbeitsort so groß ist, dass eine tägliche Heimfahrt nicht zumutbar ist. Die Zumutbarkeit hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Entfernung, der Verkehrsanbindung und den Arbeitszeiten. In der Regel wird eine tägliche Fahrzeit von mehr als drei Stunden als unzumutbar angesehen. Aber auch hier gilt: Im Zweifelsfall solltet ihr euch von einem Steuerberater beraten lassen, um sicherzugehen, dass ihr alle Voraussetzungen erfüllt. Denn nur dann könnt ihr die Kosten für die doppelte Haushaltsführung auch tatsächlich von der Steuer absetzen.

Voraussetzungen für die doppelte Haushaltsführung

Okay, jetzt wird es etwas detaillierter. Damit das Finanzamt eure doppelte Haushaltsführung anerkennt, müssen ein paar Bedingungen erfüllt sein. Hier sind die wichtigsten Punkte:

  1. Berufliche Veranlassung: Der zweite Wohnsitz muss aus beruflichen Gründen notwendig sein. Das bedeutet, dass euer Arbeitsplatz von eurem Hauptwohnsitz so weit entfernt sein muss, dass eine tägliche Heimfahrt nicht zumutbar ist. Wie bereits erwähnt, liegt die Grenze hier meist bei etwa drei Stunden täglicher Fahrzeit.
  2. Eigener Hausstand am Hauptwohnsitz: Ihr müsst am Hauptwohnsitz einen eigenen Hausstand unterhalten. Das bedeutet, ihr müsst dort eine Wohnung oder ein Haus haben, in dem ihr wohnt und zu dessen Kosten ihr beitragt. Es reicht nicht aus, wenn ihr nur bei euren Eltern gemeldet seid, aber keine eigenen Kosten habt.
  3. Finanzielle Beteiligung am Hauptwohnsitz: Ihr müsst euch finanziell an den Kosten des Hauptwohnsitzes beteiligen. Das kann durch Mietzahlungen, Kreditraten oder andere laufende Kosten geschehen. Wichtig ist, dass ihr dies auch nachweisen könnt.
  4. Mittelpunkt der Lebensinteressen am Hauptwohnsitz: Euer Lebensmittelpunkt muss sich am Hauptwohnsitz befinden. Das bedeutet, dass dort eure Familie, Freunde und sozialen Kontakte sind. Das Finanzamt prüft das oft anhand von Indizien wie Vereinsmitgliedschaften, Hobbys oder ehrenamtlichen Tätigkeiten.

Wenn ihr alle diese Voraussetzungen erfüllt, stehen eure Chancen gut, dass das Finanzamt eure doppelte Haushaltsführung anerkennt. Aber Achtung: Das Finanzamt kann im Einzelfall auch noch weitere Nachweise verlangen. Seid also gut vorbereitet und sammelt alle relevanten Unterlagen. Die Voraussetzungen für die doppelte Haushaltsführung sind im Detail im Einkommensteuergesetz (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG) und in den dazu ergangenen Urteilen des Bundesfinanzhofs (BFH) geregelt. Diese Regelungen sind oft sehr komplex und interpretationsbedürftig. Daher ist es ratsam, sich beiUnklarheiten oder Zweifeln von einem Steuerberater beraten zu lassen. Ein Steuerberater kann euch helfen, die Voraussetzungen im Einzelnen zu prüfen und sicherzustellen, dass ihr alle erforderlichen Nachweise erbringt. Er kann euch auch bei der Erstellung der Steuererklärung unterstützen und euch vor Fehlern bewahren. Die berufliche Veranlassung der doppelten Haushaltsführung ist ein zentraler Punkt. Sie muss eindeutig gegeben sein. Das bedeutet, dass der zweite Wohnsitz nicht aus privaten Gründen, sondern ausschließlich wegen der Arbeit erforderlich sein muss. Wenn ihr beispielsweise einen Job in einer anderen Stadt angenommen habt und es euch nicht zumutbar ist, täglich zu pendeln, liegt in der Regel eine berufliche Veranlassung vor. Es ist jedoch wichtig, dass ihr dies auch nachweisen könnt. Bewahrt daher alle relevanten Unterlagen auf, wie z.B. den Arbeitsvertrag, die Gehaltsabrechnungen und die Pendelzeiten. Der eigene Hausstand am Hauptwohnsitz ist ebenfalls eine wichtige Voraussetzung. Er muss tatsächlich bestehen und von euch unterhalten werden. Das bedeutet, dass ihr dort eine Wohnung oder ein Haus haben müsst, in dem ihr wohnt und zu dessen Kosten ihr beitragt. Es reicht nicht aus, wenn ihr nur bei euren Eltern gemeldet seid, aber keine eigenen Kosten habt. Die finanzielle Beteiligung am Hauptwohnsitz muss ebenfalls nachgewiesen werden. Dies kann durch Mietzahlungen, Kreditraten oder andere laufende Kosten geschehen. Wichtig ist, dass ihr dies auch belegen könnt. Bewahrt daher alle Kontoauszüge und Belege sorgfältig auf. Der Mittelpunkt der Lebensinteressen am Hauptwohnsitz ist ein weiterer wichtiger Faktor. Das Finanzamt prüft dies oft anhand von Indizien wie Vereinsmitgliedschaften, Hobbys oder ehrenamtlichen Tätigkeiten. Wenn ihr beispielsweise in einem Sportverein aktiv seid oder regelmäßig an kulturellen Veranstaltungen teilnehmt, spricht dies dafür, dass euer Lebensmittelpunkt am Hauptwohnsitz liegt. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass das Finanzamt im Einzelfall auch andere Kriterien berücksichtigen kann. Daher ist es ratsam, sich im Zweifelsfall von einem Steuerberater beraten zu lassen.

Welche Kosten können abgesetzt werden?

Jetzt kommt der spannende Teil: Welche Kosten könnt ihr bei der doppelten Haushaltsführung eigentlich absetzen? Hier eine Übersicht:

  • Fahrtkosten: Für die Fahrten zwischen eurem Hauptwohnsitz und dem Zweitwohnsitz könnt ihr entweder die tatsächlichen Kosten (z.B. Bahntickets) oder die Entfernungspauschale (0,30 Euro pro Kilometer für die ersten 20 Kilometer und 0,38 Euro für jeden weiteren Kilometer) geltend machen. Eine Familienheimfahrt pro Woche wird anerkannt.
  • Mietkosten: Die Mietkosten für den Zweitwohnsitz sind bis zu einer bestimmten Höhe absetzbar. Die Höhe richtet sich nach dem ortsüblichen Mietpreis für eine vergleichbare Wohnung. Achtung: Seit 2014 ist die Absetzbarkeit auf maximal 1.000 Euro pro Monat begrenzt.
  • Umzugskosten: Wenn ihr für die doppelte Haushaltsführung umziehen musstet, könnt ihr die Umzugskosten als Werbungskosten absetzen. Dazu gehören z.B. die Kosten für das Umzugsunternehmen, die Transportkosten und die Kosten für die Renovierung der neuen Wohnung.
  • Verpflegungskosten: Für die ersten drei Monate der doppelten Haushaltsführung könnt ihr Verpflegungskostenpauschalen geltend machen. Diese betragen für 2023 28 Euro pro Tag für die ersten drei Monate.
  • Sonstige Kosten: Auch andere Kosten, die im Zusammenhang mit der doppelten Haushaltsführung entstehen, können abgesetzt werden. Dazu gehören z.B. die Kosten für die Zweitwohnungsteuer, die Kosten für die Reinigung der Wohnung und die Kosten für die Einrichtung der Wohnung (bis zu einer bestimmten Höhe).

Es ist wichtig, alle Kosten sorgfältig zu dokumentieren und die Belege aufzubewahren. Nur so könnt ihr die Kosten auch tatsächlich von der Steuer absetzen. Die Kosten, die bei der doppelten Haushaltsführung abgesetzt werden können, sind im Einkommensteuergesetz (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG) und in den dazu ergangenen Urteilen des Bundesfinanzhofs (BFH) detailliert geregelt. Es ist wichtig, diese Regelungen genau zu kennen, um alle absetzbaren Kosten geltend machen zu können. Die Fahrtkosten sind ein wichtiger Posten. Hier könnt ihr entweder die tatsächlichen Kosten (z.B. Bahntickets) oder die Entfernungspauschale geltend machen. Die Entfernungspauschale beträgt 0,30 Euro pro Kilometer für die ersten 20 Kilometer und 0,38 Euro für jeden weiteren Kilometer. Es ist wichtig zu beachten, dass ihr die Entfernungspauschale nur für die einfache Strecke ansetzen könnt. Für die Rückfahrt könnt ihr keine weiteren Kosten geltend machen. Die Mietkosten für den Zweitwohnsitz sind ebenfalls ein wichtiger Posten. Sie sind jedoch seit 2014 auf maximal 1.000 Euro pro Monat begrenzt. Es ist wichtig zu beachten, dass nur die reinen Mietkosten absetzbar sind. Nebenkosten wie Strom, Wasser und Heizung können nicht als Mietkosten geltend gemacht werden. Sie können jedoch unter Umständen als sonstige Kosten abgesetzt werden. Die Umzugskosten können ebenfalls als Werbungskosten abgesetzt werden, wenn ihr für die doppelte Haushaltsführung umziehen musstet. Dazu gehören z.B. die Kosten für das Umzugsunternehmen, die Transportkosten und die Kosten für die Renovierung der neuen Wohnung. Es ist wichtig zu beachten, dass ihr die Umzugskosten nur dann absetzen könnt, wenn der Umzug beruflich veranlasst war. Wenn ihr aus privaten Gründen umgezogen seid, könnt ihr die Kosten nicht geltend machen. Die Verpflegungskostenpauschalen können für die ersten drei Monate der doppelten Haushaltsführung geltend gemacht werden. Sie betragen für 2023 28 Euro pro Tag. Es ist wichtig zu beachten, dass ihr die Verpflegungskostenpauschalen nur dann geltend machen könnt, wenn ihr tatsächlich auswärts verpflegt wurdet. Wenn ihr beispielsweise in eurer Zweitwohnung gekocht habt, könnt ihr die Kosten für die Lebensmittel nicht als Verpflegungskosten geltend machen. Die sonstigen Kosten können ebenfalls abgesetzt werden, wenn sie im Zusammenhang mit der doppelten Haushaltsführung entstanden sind. Dazu gehören z.B. die Kosten für die Zweitwohnungsteuer, die Kosten für die Reinigung der Wohnung und die Kosten für die Einrichtung der Wohnung (bis zu einer bestimmten Höhe). Es ist wichtig zu beachten, dass ihr alle Kosten sorgfältig dokumentieren und die Belege aufbewahren müsst. Nur so könnt ihr die Kosten auch tatsächlich von der Steuer absetzen.

Wie wird die doppelte Haushaltsführung in der Steuererklärung angegeben?

Die doppelte Haushaltsführung wird in der Steuererklärung als Werbungskosten in der Anlage N (Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit) angegeben. Hier tragt ihr alle relevanten Kosten ein, wie z.B. Fahrtkosten, Mietkosten, Umzugskosten und Verpflegungskosten. Es ist wichtig, alle Belege und Nachweise beizufügen, um die Angaben zu belegen. Das Finanzamt kann diese im Rahmen der Steuerprüfung anfordern. Nutzt am besten eine Steuersoftware oder einen Steuerberater, um Fehler zu vermeiden und alle Steuervorteile optimal auszuschöpfen.

Die Angabe der doppelten Haushaltsführung in der Steuererklärung erfolgt in der Anlage N (Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit) unter den Werbungskosten. Hier tragt ihr alle relevanten Kosten ein, die im Zusammenhang mit der doppelten Haushaltsführung entstanden sind. Es ist wichtig, alle Kosten einzeln aufzulisten und die entsprechenden Belege beizufügen. Die Anlage N ist in verschiedene Bereiche unterteilt. Die Kosten für die doppelte Haushaltsführung werden in der Regel unter den Punkten "Fahrtkosten", "Übernachtungskosten" und "Sonstige Werbungskosten" angegeben. Bei den Fahrtkosten könnt ihr entweder die tatsächlichen Kosten (z.B. Bahntickets) oder die Entfernungspauschale geltend machen. Die Entfernungspauschale beträgt 0,30 Euro pro Kilometer für die ersten 20 Kilometer und 0,38 Euro für jeden weiteren Kilometer. Es ist wichtig zu beachten, dass ihr die Entfernungspauschale nur für die einfache Strecke ansetzen könnt. Für die Rückfahrt könnt ihr keine weiteren Kosten geltend machen. Bei den Übernachtungskosten könnt ihr die Mietkosten für den Zweitwohnsitz geltend machen. Sie sind jedoch seit 2014 auf maximal 1.000 Euro pro Monat begrenzt. Es ist wichtig zu beachten, dass nur die reinen Mietkosten absetzbar sind. Nebenkosten wie Strom, Wasser und Heizung können nicht als Mietkosten geltend gemacht werden. Sie können jedoch unter Umständen als sonstige Werbungskosten abgesetzt werden. Unter den sonstigen Werbungskosten könnt ihr alle anderen Kosten angeben, die im Zusammenhang mit der doppelten Haushaltsführung entstanden sind. Dazu gehören z.B. die Kosten für die Zweitwohnungsteuer, die Kosten für die Reinigung der Wohnung und die Kosten für die Einrichtung der Wohnung (bis zu einer bestimmten Höhe). Es ist wichtig zu beachten, dass ihr alle Kosten sorgfältig dokumentieren und die Belege aufbewahren müsst. Nur so könnt ihr die Kosten auch tatsächlich von der Steuer absetzen. Um Fehler zu vermeiden und alle Steuervorteile optimal auszuschöpfen, empfiehlt es sich, eine Steuersoftware zu nutzen oder einen Steuerberater zu konsultieren. Eine Steuersoftware führt euch Schritt für Schritt durch die Steuererklärung und hilft euch, alle relevanten Angaben zu machen. Ein Steuerberater kann euch individuell beraten und euch bei der Erstellung der Steuererklärung unterstützen. Er kann euch auch vor Fehlern bewahren und euch helfen, alle Steuervorteile geltend zu machen.

Fazit

Die doppelte Haushaltsführung ist ein komplexes Thema, aber mit der richtigen Vorbereitung und Dokumentation könnt ihr eine Menge Steuern sparen. Achtet darauf, alle Voraussetzungen zu erfüllen und alle Kosten sorgfältig zu dokumentieren. Wenn ihr unsicher seid, holt euch professionelle Hilfe. So könnt ihr sicherstellen, dass ihr alle Steuervorteile optimal nutzt. Viel Erfolg!

Ich hoffe, dieser Artikel hat euch geholfen, das Thema doppelte Haushaltsführung besser zu verstehen. Wenn ihr noch Fragen habt, könnt ihr sie gerne in den Kommentaren stellen. Und vergesst nicht, den Artikel mit euren Freunden zu teilen, die vielleicht auch davon profitieren könnten. Bis zum nächsten Mal!